Neue Satzung des SV Schwafheim

Liebes Vereinsmitglied,

eine Satzung ist „kein statisches Gebilde“. So wie ein Verein lebt, muss auch die Satzung an die verschiedenen Lebensphasen eines Vereins angepasst werden. War eine Satzung für einen Verein vor einigen Jahren noch sinnvoll, so kann sie, nachdem sich verschiedene Gegebenheiten verändert haben, heute unbrauchbar sein. Eine Satzung muss sich mit dem Verein entwickeln und auch Trends und Stimmungen widerspiegeln.

Der SV Schwafheim 1932 e. V. hat seine Satzung letztmalig im Oktober 2016 angepasst. Es ist nun Zeit einige Passagen umzuschreiben, einige zu löschen und neue, wichtige Punkte mit aufzunehmen. Informiert Euch über die folgende Synopse, welche Punkte verändert wurden. Am 24. Februar 2023 werden wird in der diesjährigen Jahreshauptversammlung (ab 19 Uhr) die neue Satzung verabschieden und anschließend über das Amtsgericht im Vereinsregister eintragen lassen.

Synopse zur Satzungsänderung

Beitrags- und Gebührenordnung

Im Zuge der Satzungsänderung, ändern wir auch die zukünftige Feslegung der Beiträge und Gebühren. Diese beschreiben wir in einer gesonderten Beitrags- und Gebührensatzung. Nur durch einer dreiviertel Mehrheit des Gesamtvorstandes kann diese geändertert werden.

Zur Beitrags- und Gebührenordnung

Neue Sportanlage

Der SV Schwafheim erhält eine neue Sportanlage. Die Stadt Moers hat mittlwerweile die Feinplanung hierzug abgeschlossen und eine Ausschreibung für einen Generalplaner gestartet. So hoffen wir, dass noch in diesem Jahr mit der Umgestaltung der Sporanlage begonnen werden kann.

Weitere Infos zur neuen Sportanlage seht Ihr im folgenden Zeitungsartikel der NRZ/WAZ.